Kinder

Eine fachliche Begleitung von Anfang an

Umfassende kieferorthopädische Massnahmen werden in der Regel erst im Jugendalter zwischen 11–16 Jahren und somit im bleibenden Gebiss vorgenommen. Trotzdem begleiten wir Familien gerne von Anfang an und unterstützen gemeinsam mit ihrem Hauszahnarzt die frühkindliche Betreuung des Zahn- und Kieferapparates.

Die richtigen Weichen stellen

Einem Grossteil unserer jüngsten Patienten im Alter zwischen vier und sieben Jahren helfen wir vor allem in der Abgewöhnung von schädigenden Angewohnheiten wie dem Daumenlutschen oder bei der Verbesserung von Fehlentwicklungen beim Schlucken oder der Zungenruhelage.

Mit wenig viel erreichen

Oft lassen sich durch kleine Massnahmen spätere Behandlungen erleichtern, verkürzen oder sogar ganz vermeiden.

 Wahl des optimalen Behandlungszeitraumes

Durch die frühzeitige Begleitung können wir mit den Eltern vorausschauend Behandlungspläne erstellen, den optimalen Behandlungszeitpunkt im Jugendalter wählen und Therapien folglich so kurz und effizient wie möglich gestalten.

 

Spezielle Frühbehandlungen

Zusätzlich können seltene ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Gebissanomalien frühzeitig erkannt und mit einer Frühbehandlung entgegengewirkt werden.

Ein Bewusstsein für gesunde und schöne Zähne

Bei jeglichem Kontakt mit unseren Jüngsten ist es uns darüber hinaus sehr wichtig, ihnen ein Bewusstsein für gute Zahnpflege mitzugeben.

Unser Behandlungsangebot für Kinder

  • Frühkindliche Begleitung und Bestandsaufnahme, Planung möglicher späterer Behandlungsschritte
  • Abgewöhnen von schädigenden Angewohnheiten: Daumenlutschen, Zungenpressen, viszeraler Schluckakt
  • Frühbehandlung im Wechselgebiss (Milch- und bleibende Zähne):
    • Herausnehmbare Spangen z. B. Nachtspangen zur Wachstumsbeeinflussung
    • Festsitzende Spangen: «Plättlispangen» an ausgewählten Zähnen
  • Wachstumsbeeinflussung bei ausgeprägten Dysgnathien durch Nachtspangen

 

Besonderheiten für unsere kleinsten Patienten

Die herausnehmbaren Spangen können sich die Kinder bei uns in der Praxis ganz nach ihrem Geschmack gestalten.

Der Behandlungsablauf im Überblick

1. Schritt: Erstuntersuchung + Beratung

Beurteilung der Fehlstellung und allgemeine Informationen zu Behandlungsmöglichkeiten, Dauer und Kosten

2. Schritt: Diagnostik + Behandlungsplanung

Gebissabdrücke und Fotos des Gesichts und Kiefers, ggfs. Röntgenaufnahmen. Erstellung einer anschaulichen Behandlungs- und Kostenplanung im Austausch mit beteiligten Spezialisten

3. Schritt: Behandlungsbesprechung + Kostenplan

Ausführliches, aufklärendes Patientengespräch mit visualisiertem Behandlungsverlauf und detaillierter, schriftlicher Kosteneinschätzung. Diskussion von Möglichkeiten, Alternativen und individuellen Hintergründen

4. Schritt: Behandlungsbeginn

Einigung auf einen stimmigen Behandlungsplan und Festsetzung des Behandlungsbeginns

5. Schritt: Aktive Behandlung

Regelmässige Praxisbesuche – in der Regel alle vier bis sechs Wochen – zum Einsatz, Anpassung und Kontrolle der kieferorthopädischen Apparaturen

6. Schritt: Stabilisierung und Kontrolle

Stabilisierung korrigierter Zahn- bzw. Kieferstellung mithilfe von Retainern und punktuellen Kontrollterminen

Häufig gestellte Fragen zur Behandlung der kleinsten Patienten

Der Kieferorthopäde ist ein Facharzt, der ausschliesslich auf die Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert ist. Zahn- und Munderkrankungen und somit präventive sowie akute Zahnreparaturen wie Füllungen und Zahnprothesen fallen nicht in sein Aufgabengebiet, sondern erfordern einen Zahnarzt.

Das ist schwierig zu sagen. Daher empfehlen wir Eltern in einem Kindesalter von vier bis sieben Jahren bei Unsicherheit für eine erste, kurze Bestandsaufnahme vorbeizukommen. Die Kosten für eine Erstuntersuchung betragen maximal 80 Franken.

Momentan haben wir leider lange Wartezeiten bei der Aufnahme von neuen Patientinnen und Patienten. Haben Sie einen Termin vereinbart, bitten wir Sie das «Patientenformular» für Ihr Kind auszufüllen und es uns vor der Erstuntersuchung zuzuschicken oder zu mailen. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Die Erstuntersuchung mit den Kleinsten ist wie ein unverbindliches und entspanntes Kennenlernen. Wir schauen uns die Zahn- und Kieferstellung einmal genau an – die Untersuchung ist kurzweilig und komplett schmerzfrei. Anschliessend folgt ein Informationsgespräch mit den Eltern, in dem wir mögliche Fehlstellungen priorisieren, eine Empfehlung für den Behandlungszeitraum aussprechen und einen Überblick über zeitliche und finanzielle Auswirkungen geben.

Eine Frühbehandlung ist eine kieferorthopädische Massnahme im Milch- oder Wechselgebiss. In der Regel sind die Kinder bereits sieben Jahre alt und die Behandlung erfolgt mit herausnehmbaren Spangen, die meistens am Abend und in der Nacht getragen werden müssen. Eine Regelbehandlung findet erst im bleibenden Gebiss statt.

Unsere Devise ist so einfach und positiv wie möglich. Ein Kieferorthopäde ist ein bisschen wie ein Fussballtrainer für Zähne. Er sorgt dafür, dass alle Spieler (Zähne) an der richtigen Stelle stehen, damit die ganze Mannschaft erfolgreich gemeinsam spielen (kauen und sprechen) kann.

Die Erstuntersuchung ist wirkliche keine Behandlung im klassischen Sinne. Einmal den Kieferorthopäden in den Mund schauen lassen, und schon ist es geschafft. Es werden keine Abdrücke, keine Fotos und auch sonst keine medizinischen Massnahmen vorgenommen. Und zum Abschied gibt es für jeden Erstbesucher ein kleines Geschenk.

Bis auf ganz ausgewählte Zahn- und Kieferfehlstellungen wie z.B. massiv verlagerte Zähne sind die kieferorthopädischen Massnahmen in der Regel nicht in der Grundversicherung von Schweizer Krankenkassen enthalten. Daher empfehlen wir jedem Elternteil einen frühzeitigen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die einen Grossteil der kieferorthopädischen Behandlungen wie z.B. Zahnspangen übernimmt. In ganz speziellen Fällen, sogenannten Geburtsgebrechen, übernimmt die schweizerische Invalidenversicherung bis zum 20. Lebensjahr die Behandlung. Einige Gemeinden subventionieren darüber hinaus im Rahmen der Schulzahnpflege ausgewählte Zahnfehlstellungen.